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Bezuschussung erhalten durch Ihre Krankenkasse

ChatGPT Image 19. Juli 2026, 13_09_15.png


Eine qualifizierte Ernährungstherapie ist bei vielen Erkrankungen medizinisch sinnvoll und wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel bezuschusst.

🩺 Wann ist eine Bezuschussung möglich?

Wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt, können gesetzlich Versicherte einen Zuschuss nach § 43 SGB V beantragen. Dies gilt insbesondere bei:

  • chronisch-entzündlichen Erkrankungen

  • Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten

  • Magen-Darm-Erkrankungen

  • Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis

  • Stoffwechselerkrankungen

  • Schilddrüsenerkrankungen

  • Adipositas oder Untergewicht

 

Die Ernährungstherapie dient dabei nicht nur der Symptomlinderung, sondern auch der Stabilisierung des Krankheitsverlaufs und der Prävention von Folgeerkrankungen.

1

Kostenloses Erstgespräch

In einem unverbindlichen und kostenfreien telefonischen Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen. Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, mögliche nächste Schritte und schauen gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit für Sie sinnvoll ist.

2

Einreichung der Unterlagen
bei Ihrer Krankenkasse

Nach dem telefonischen Erstgespräch erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich eines Kostenvoranschlags und eines Formulars für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

3

Terminvereinbarung für ein Anamnesegespräch

Sobald die Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für Ihr ausführliches Erstgespräch, das online durchgeführt wird.

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