
Bezuschussung erhalten durch Ihre Krankenkasse

Eine qualifizierte Ernährungstherapie ist bei vielen Erkrankungen medizinisch sinnvoll und wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel bezuschusst.
🩺 Wann ist eine Bezuschussung möglich?
Wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt, können gesetzlich Versicherte einen Zuschuss nach § 43 SGB V beantragen. Dies gilt insbesondere bei:
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chronisch-entzündlichen Erkrankungen
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Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten
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Magen-Darm-Erkrankungen
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Hauterkrankungen wie Psoriasis oder Neurodermitis
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Stoffwechselerkrankungen
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Schilddrüsenerkrankungen
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Adipositas oder Untergewicht
Die Ernährungstherapie dient dabei nicht nur der Symptomlinderung, sondern auch der Stabilisierung des Krankheitsverlaufs und der Prävention von Folgeerkrankungen.
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Kostenloses Erstgespräch
In einem unverbindlichen und kostenfreien telefonischen Erstgespräch nehme ich mir Zeit für Ihr Anliegen. Wir besprechen Ihre aktuelle Situation, mögliche nächste Schritte und schauen gemeinsam, ob eine Zusammenarbeit für Sie sinnvoll ist.
2
Einreichung der Unterlagen
bei Ihrer Krankenkasse
Nach dem telefonischen Erstgespräch erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich eines Kostenvoranschlags und eines Formulars für die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung, die Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
3
Terminvereinbarung für ein Anamnesegespräch
Sobald die Zusage Ihrer Krankenkasse vorliegt, vereinbaren wir gemeinsam einen Termin für Ihr ausführliches Erstgespräch, das online durchgeführt wird.